Projekt: „Bau eines Pflegeheimes in Staniszcze Wielkie / Groß Stanisch zur Bereitstellung von Betreuungs- und Assistenzleistungen im Bereich der Einrichtungen, die Pflegeleistungen für ältere Menschen sowohl rund um die Uhr, als auch im Rahmen des Tagesaufenthaltes und betreuten Wohnens anbieten.“
SENIORENRESIDENZ IN STANISZCZE WIELKIE / GROß STANISCH
Unsere Geschichte begann im Jahre 2016 mit einer Idee, ein freundliches Zuhause zu schaffen, das die Bedürfnisse der Menschen erfüllt, die rund um die Uhr betreut werden müssen. Ein Jahr später wurde die Tiliam-Seniorenresidenz in Zawadzkie gegründet, die von den Bewohnern und ihren Familienangehörigen positiv bewertet wird.
AUFENTHALT
Wir haben komfortable und geräumige Einzel- und Zweibettzimmer sowie betreute Wohnungen, die auf Bedürfnisse jedes Bewohners zugeschnitten sind. Jedes Zimmer hat ein eigenes Bad. Um den hohen Erwartungen unserer Bewohner und ihrer Familien gerecht zu werden, bieten wir komfortable Bedingungen und ein freundliches und engagiertes Bedienungs-Team an.
Umfang der Pflege
Um allen Formalitäten entgegenzukommen, wird die Unterstützung unseres Teams in Zusammenhang mit der Aufnahme-Abwicklung in die Seniorenresidenz Tiliam II gewährleistet. Wir helfen den Senioren und ihren Familien sowohl beim Transport (bei liegenden Patienten), als auch bei der Organisation aller Angelegenheiten in Verbindung mit der Ankunft. Das Recht auf eine Unterbringung im Pflegeheim wird in der Regel für eine Person gewährt, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung bzw. Krankheit rund um die Uhr betreut werden muss und im Alltag nicht mehr selbständig leben kann.
AUFNAHMEN
Um allen Formalitäten entgegenzukommen, wird die Unterstützung unseres Teams in Zusammenhang mit der Aufnahme-Abwicklung in die Seniorenresidenz Tiliam II gewährleistet. Wir helfen den Senioren und ihren Familien sowohl beim Transport (bei liegenden Patienten), als auch bei der Organisation aller Angelegenheiten in Verbindung mit der Ankunft. Das Recht auf eine Unterbringung im Pflegeheim wird in der Regel für eine Person gewährt, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung bzw. Krankheit rund um die Uhr betreut werden muss und im Alltag nicht mehr selbständig leben kann.